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Das Zuger Verwaltungsgericht entscheidet: Die Regierungsratswahlen 2014 sind gültig

23.10.2014

Kategorien:

Allgemein

Heute veröffentlichte das Zuger Verwaltungsgericht sein Urteil zu den zwei Stimmrechtsbeschwerden gegen die Regierungsratswahlen vom 5. Oktober 2014. Am Resultat des Wahlgangs ändert sich nichts. Die bisherigen sieben Regierungsräte bleiben gewählt. Damit ändert sich auch für mich nichts. Ich akzeptiere dieses Urteil selbstverständlich und kann problemlos damit leben. Erklärungsbedürftig ist der Entscheid des Gerichts, eindeutig ungültige Wählerstimmen nachträglich als gültig zu erklären. Warum die Gültigkeitserklärung von ungültigen Stimmen "zu einer erhöhten demokratischen Legitimation der Mitglieder des Regierungsrates" führen soll, wie das Gericht in seiner Medienmitteilung schreibt, versteht wohl nur das Verwaltungsgericht selbst. Peinlich hingegen finde ich die Medienmitteilung des Regierungsrats in dieser Sache. Unsere kantonale Exekutive war offensichtlich nicht in der Lage korrekte Wahlen durchzuführen. Die Schuld dafür schiebt sie der Verwaltung und der "Unachtsamkeit der Stimmberechtigten" zu. Es wäre an der Zeit, dass sich die Wahlaufsicht daran erinnern würde, was eigentlich ihre Aufgabe wäre, nämlich die Wahlen zu beaufsichtigen.