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Wahl zum Statthalter als Auftrag, der Kollegialität Sorge zu tragen

20.12.2018

Kategorien:

Allgemein

Der Kantonsrat wählte mich an der konstituierenden Sitzung vom 20. Dezember 2018 für zwei Jahre zum Statthalter. Der Statthalter ist gemäss § 46 der Kantonsverfassung und § 2 des Organisationsgesetzes Stellvertreter des Landammanns als Vorsitzender des Regierungsrats. In der Annahmeerklärung führte ich aus, dass ich diese Rolle als "Par inter Pares", als Gleicher unter Gleichen verstehe und ich mich für die Kollegialität des Regierungsrats einsetzen möchte. 181220 Wahl Statthalter, Annahme der Wahl MP         https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/zug/mit-frauen-power-in-die-neue-legislatur-ld.1080065