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Wahl zum Statthalter als Auftrag, der Kollegialität Sorge zu tragen
20.12.2018
Kategorien:
Allgemein
Der Kantonsrat wählte mich an der konstituierenden Sitzung vom 20. Dezember 2018 für zwei Jahre zum Statthalter. Der Statthalter ist gemäss § 46 der Kantonsverfassung und § 2 des Organisationsgesetzes Stellvertreter des Landammanns als Vorsitzender des Regierungsrats. In der Annahmeerklärung führte ich aus, dass ich diese Rolle als "Par inter Pares", als Gleicher unter Gleichen verstehe und ich mich für die Kollegialität des Regierungsrats einsetzen möchte.
181220 Wahl Statthalter, Annahme der Wahl MP
https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/zug/mit-frauen-power-in-die-neue-legislatur-ld.1080065