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Impfen nun auch in Zuger Apotheken möglich
29.08.2017
Kategorien:
Allgemein
Ab sofort können Apothekerinnen und Apotheker im Kanton Zug bei der Gesundheitsdirektion eine Bewilligung beantragen, um bestimmte Impfungen für gesunde Personen über 16 Jahren vorzunehmen. Die Gesundheitsdirektion hatte diese Option schon länger auf dem Radar; wir wollten aber zuerst die Erfahrungen anderer Kantone abwarten. Unser Ziel war es nun, vor dem Start der Grippesaison 2017 die nötigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Mit dem Ja des Regierungsrates in der vergangenen Woche haben die Apotheken «grünes Licht» für die Umsetzung.
Ich freue mich, dass wir mit dem Impfen in der Apotheke ohne ärztliches Rezept Impfwilligen einen zusätzlichen und niederschwelligen Zugang zur Prophylaxe bieten können. Ebenso freue ich mich, dass der Apothekerverein Kanton Zug voll mitzieht und bis Ende Jahr in einer Mehrzeit der Zuger Apotheken geimpft werden kann. Das ist nicht selbstverständlich, müssen die Apothekerinnen und Apotheker doch über eine Impfausbildung verfügen.
Ich erhoffe mir, dass mit dieser Massnahme die Zahl der Impfwilligen steigt und wir so die Prophylaxe gegen übertragbare Krankheiten fördern.
[caption id="attachment_2002" align="aligncenter" width="700"] Artikel in der «Zuger Zeitung» vom 29. August 2017[/caption]
Weitere Informationen zum Impfen in den Zuger Apotheken finden Sie in der Medienmitteilung der Gesundheitsdirektion.