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Unverständlich: Zug schafft den Jugendschutz für Kinovorführungen und den Handel mit audiovisuellen Medien ab

14.12.2014

Kategorien:

Allgemein

An der letzten Kantonsratssitzung der alten Legislatur (2010-2014) fasste der Kantonsrat einen für mich unverständlichen Beschluss. Falls der neue Kantonsrat diesen Entscheid in der zweiten Lesung anfangs 2015 bestätigt, werden im Kanton Zug der Handel mit nicht jugendfreien audiovisuellen Medien (zum Beispiel brutale Gewaltspiele) mit Kindern und Jugendlichen und entsprechende Filmaufführungen frei gegeben. Damit torpediert der Zuger Kantonsrat auch die Bemühungen der Branche , die zusammen mit den Kantonen (Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz KKJP) gute Instrumente für den Jugendschutz bei audiovisuellen Medien geschaffen hat. Zum Glück verhält sich wenigstens die Branche selbst vernünftiger als die Politik und verkauft teilweise von sich aus keine nicht jugendfreie Spiele an Minderjährige oder lässt sie nicht zu solchen Filmen im Kino zu. Es trifft zwar zu, dass heute die meisten problematischen Filme und Spiele auch über das Internet beschafft werden können. Wenn aber der Staat nur noch das regeln soll, was er umfassend kontrollieren kann, dann müsste er ganz damit aufhören. Natürlich sind in dieser Frage die Verantwortung von Eltern und die Medienkompetenz von Jugendlichen zentral - darauf zielten auch zwei Vorstösse der CVP vor einigen Jahren -, wer aber die Verantwortung der Eltern als Argument dafür verwendet, auf den Jugendschutz ganz zu verzichten, verkennt die Realitäten. (vgl. mein Votum unter Texte)